Was steckt dahinter?
Verpackungsabfälle sollen ordnungsgemäß erfasst und Plastikverpackungen langfristig vermieden werden.
Die Registrierung beim Verpackungsregister LUCID schafft Transparenz.
Die Verwendung ökologisch vorteilhafter und recycelbarer Verpackungen wird angeregt.
Wen betrifft es?
- Alle Unternehmen, die mit Ware gefüllte Verpackungen erstmals
— an den privaten Verbraucher und/oder
— an gleichgestellte Anfallstellen wie z.B. Gasthöfe, Hotels, Restaurants, Krankenhäuser, Arztpraxen, Rehaeinrichtungen, Universitäten oder Behörden (§3 Abs. 11 VerpackG) schicken. (Erstinverkehrbringer) - Sie gelten nicht als Erstinverkehrbringer, wenn Sie unsere Verpackungen verwenden, um Ihre Waren an industrielle oder großgewerbliche Stellen zu versenden und die Verpackungen dort entleert werden.
Wichtige Termine im Überblick
31. Dezember 2018
Registrierung und SystembeteiligungMelden Sie sich bei der Zentralen Stelle an. Informieren Sie sich über den für Sie günstigsten Anbieter im Dualen System. Schließen Sie eine Systembeteiligung ab.
01. Januar 2019
Gesetz tritt in KraftDas Verpackungsgesetz tritt in Kraft und löst die derzeit gültige Verpackungsverordnung ab. Platzhalter Platzhalter Platzhalter Platzhalter Platzhalter Platzhalter
15. Mai 2019
VollständigkeitserklärungMelden Sie die tatsächlich im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen, wenn Sie 50.000 kg Papier/Pappe überschritten haben.
bis ca. 15. August 2019
DatenmeldungMelden Sie die Masse der Verpackungen und Materialart mindestens einmal pro Jahr an Duales System und Zentrale Stelle. (Planwerte für die Endmonate)
