Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landpack GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß zwischen Geschäftskunden (Industrie, Handel, Gewerbe, selbstständig Berufstätige usw.), die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
1.4 Ein Weiterverkauf unserer Produkte als Handelsware ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich durch die Landpack GmbH genehmigt wurde, beispielsweise im Rahmen eines beidseitig unterschriebenen Kooperationsvertrags.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss
2.1 Der Auftrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die Landpack GmbH zustande. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder durch eine Bestätigung von uns unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Ware.
2.2 Die Landpack GmbH liefert die von Kunden bestellten Waren nach Angebotsannahme. Sollten wir nachträglich erkennen, dass sich ein Irrtum zu den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit ergeben hat, werden wir den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den geänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist die Landpack GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.3 Alle Beschreibungen, Daten und Abbildungen der aufgeführten Artikel sind unverbindlich. Änderungen der Ausführung bleiben vorbehalten, abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Die Angaben zu Eigenschaften der Produkte (beispielsweise Isolationswerte der Landbox) sind eigene Erfahrungswerte und stellen keine verbindlich zugesagten Merkmale dar. Aufgrund der Vielzahl an Einflussfaktoren müssen Kunden die Eignung der Produkte für ihre jeweiligen Zwecke selbst prüfen. Landpack übernimmt keine Haftung, die aus etwaigen Schäden hieraus entstehen können.
3. Preise
3.1 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Preise beinhalten nicht Kosten für Verpackung, Transport und sonstige Gebühren. Diese werden gegebenenfalls gesondert berechnet und ausgewiesen. Preisänderungen sind vorbehalten.
3.2 Klischees, Werkzeuge, sonstige Hilfsmittel und Spezialanfertigungen für den Kunden gehen zu Lasten des Kunden, sofern keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde erwirbt weder Eigentum an diesen Sachen noch sind wir verpflichtet, ihm diese Sachen auszuhändigen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Bezahlung der Waren erfolgt auf Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb der in der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist zu bezahlen.
4.2 Die Zahlungen für Teillieferungen haben gemäß Rechnungsstellung zu erfolgen. Beim Überschreiten der Zahlungsfrist werden die handelsüblichen Verzugszinsen berechnet.
4.3 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder von uns anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis folgt.
4.4 Hat der Kunde trotz vorheriger Mahnung nicht geleistet, so werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, und zwar Haupt- und Nebenforderungen einschließlich anderer Forderungen aus einem Kontokorrentsaldo sofort fällig.
4.5 Werden ungünstige Vermögensverhältnisse beim Kunden bekannt, so werden Zahlungen für bereits ausgeführte Lieferungen sofort fällig. Wir können in diesem Fall zukünftige Lieferungen von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises für diese Lieferungen abhängig machen.
5. Lieferung und Versand
5.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache liegt die Wahl des Versandweges und der Versandart in unserem freien Ermessen.
5.2 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin als verbindlich zugesagt wurde. Bei Überschreitung der verbindlich zugesagten Fristen, ist uns vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese beträgt in der Regel drei Wochen. Jede Art von Nachfrist beginnt erst mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei uns.
5.3 Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, soweit dem Kunden nach Art und Umfang der Bestellung zumutbar.
6. Abnahme und Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit deren Übergabe, beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen und Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
6.2 Transportversicherungen werden auf ausdrückliche Anweisung des Kunden für dessen Rechnung vorgenommen.
6.3 Bei Ware, die auf Euro-Paletten verpackt ausgeliefert wird, verbleiben die Euro-Paletten in unserem Eigentum, sollten diese nicht im Vorfeld frachtfrei vom Kunden bei uns angeliefert oder bei Anlieferung der Ware sofort getauscht worden sein. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei jeder Anlieferung die gleiche Anzahl verwendbarer Paletten in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben oder innerhalb von vier Wochen nach Auslieferung diese Euro-Paletten frachtfrei an uns zurück zu senden. Falls dies nicht erfolgt, sind wir berechtigt, diese Euro-Paletten zu dem Zeitpunkt der Abrechnung für den Kauf neuer Paletten nach gültigen Preisen abzurechnen. Mit Erteilung der Rechnung erlischt das Recht des Kunden, Paletten an uns zurückzugeben. Die Forderung auf Rückgabe von Paletten verjährt erst vier Jahre nach Auslieferung des letzten Auftrages, den der Kunde uns erteilt hat.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware entsprechend den Vorschriften an Lebensmittelbedarfsgegenstände zu behandeln und zu lagern.
7.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
7.4 Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
7.5 Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten und Dritte auf unseren Eigentumsvorbehalt unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
8. Gewährleistung
8.1 Wir behalten uns handelsübliche oder unter Beachtung üblicher Sorgfalt technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Maße, Gewichte und Mengen, auch gegenüber Vorlagemustern vor. Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der vereinbarten Menge berechtigt.
8.2 Bei Mängeln leisten wir nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.3 Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängel der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.
8.4 Die Rücknahme mängelfreier Ware schließen wir grundsätzlich aus.
9. Beanstandungen
9.1 Der Kunde hat im Falle eines Mangels seiner unverzüglichen Mängelrügobliegenheit nach § 377 HGB in Schriftform nachzukommen.
9.2 Für Schäden, die während des Transportes oder am Bestimmungsort entstehen, wird nicht gehaftet. Der Kunde hat vor Übernahme der Ware deren Beschädigung oder Verlust dem Transportunternehmen anzuzeigen und diesem den Anspruch auf Schadenersatz anzumelden.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Ware durch den Kunden entstehen, wird nicht gehaftet.
10.2 Unsere Waren sind vom Export in die USA, US-Territorien und Kanada ausgeschlossen. Es besteht keine Produkthaftung in den genannten Regionen.
11. Sonstiges
11.1 Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Gleiches gilt für Regelungslücken.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Landpack GmbH in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.