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Mit einer Isolierung aus Stroh und Hanf sparen Sie 73 % gegenüber einer Kunststoff-Isolierung wie Styropor und 61 % gegenüber einer reinen Papier-Isolierung.

Unsere kompostierbare Isolierung ist quasi vollständig befreit von den Entsorgungskosten.

Lizensierung nach dem VerpackG

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Checkliste VerpackG

Sie sind noch unsicher, was das VerpackG für Sie bedeutet? Unsere Checkliste enthält alle Schritte, die Sie beachten müssen. Die Liste steht für Sie als PDF zum Download bereit.

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Partner für das Duale System

Über unseren Kooperationspartner Landbell profitieren Sie von den günstigen Konditionen unseres Rahmenvertrages. Wenn Sie sich bei Landbell’s Easy Shop registrieren, erhalten Sie als Landpack-Kunde unabhängig von der Menge automatisch den niedrigsten Preis. Landbell kann Sie auch in Fragen der internationalen Entsorgung beraten. Zum Beispiel beim Versand in andere Länder.

Ihre Verbrauchsdaten

Sie müssen sowohl bei der Zentralen Stelle als auch beim Dualen System Ihre jährlichen Planmengen angeben. Bei der Zentralen Stelle ist bereits bei der Anmeldung ein Schätzwert erforderlich. Wir stellen Ihnen die Daten bereit, die Sie benötigen.

FAQs

Wie setzen sich Landpack Produkte zusammen?
  • Landbox Bio: Naturmaterial, Pappe
  • Landbox Hanf: Naturmaterial, Pappe
  • Tasche Hanf: Naturmaterial
  • Landbox Duo: Naturmaterial, Kunststoff, Pappe
  • Kühlelemente: Kunststoff
  • Dry Ice Booster: Pappe
Sind Kühlakkus und Dry Ice Booster auch systembeteiligungspflichtig?

Ja. Kühlelemente und Dry Ice Booster sind Bestandteil der Versandverpackung und damit systembeteiligungspflichtig.

Ich möchte die Landbox mehrfach verwenden. Was gilt für Mehrwegverpackungen?

Mehrwegverpackungen sind nach § 12 Nr. 1 VerpackG von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen. Dennoch besteht nach § 15 Abs. 3 VerpackG eine Nachweispflicht über die Wiederverwendung und Verwertung von Mehrwegverpackungen. Seit dem 01.07.2022 besteht zudem eine Regierungspflicht.

Welche Daten muss ich an das Duale System und die Zentrale Stelle melden?

Sie müssen die gesamte Jahresmenge an Verpackungen melden. Die Meldung erfolgt an das Duale System und an die Zentrale Stelle. Je nach Systempartner müssen Sie die Jahresmenge immer schon Mitte des Jahres melden. Die restliche Menge muss möglichst genau angegeben werden. (Planmengen)

Woher kenne ich meine verbrauchten Materialfraktionen?

Sie erhalten von uns auf Nachfrage einen Bericht über die in einem bestimmten Zeitraum bezogenen Materialfraktionen. Sie müssen selbst nicht zu rechnen anfangen. Sprechen Sie uns einfach an!

Was sind systembeteiligungspflichtige und nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen?

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen fallen „typischerweise beim privaten Endverbraucher an“ (vgl. § 3 Abs. 8 VerpackG).

Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen sind nicht systembeteiligungspflichtig. Seit 01.Juli 2022 sind Sie aber trotzdem zur Registrierung bei der Zentralen Stelle verpflichtet.

Muss ich mich auch am Dualen System beteiligen, wenn ich an Geschäftskunden versende?

Seit dem 01.07.2022 müssen auch Transport- und Versandverpackungen, die an den Handel oder andere Geschäftskunden geliefert werden registriert werden, sind aber nicht systembeteiligungspflichtig.

Welche Pflichten sind bei Exporten aus Deutschland heraus zu beachten?

Sofern Verpackungen aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland exportiert werden, gilt das Verpackungsgesetz nicht. Dennoch sind die verpackungsrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuhalten.

Ich habe weiteres Verpackungsmaterial und Fragen dazu.

Suchen Sie im Katalog der Zentralen Stelle nach allen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen oder wenden Sie sich direkt an: anfrage@Verpackungsregister.org

 

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