Mit einer Isolierung aus Stroh und Hanf sparen Sie 73 % gegenüber einer Kunststoff-Isolierung wie Styropor und 61 % gegenüber einer reinen Papier-Isolierung.
Unsere kompostierbare Isolierung ist quasi vollständig befreit von den Entsorgungskosten.
Lizensierung nach dem VerpackG
FAQs
- Landbox Bio: Naturmaterial, Pappe
- Landbox Hanf: Naturmaterial, Pappe
- Tasche Hanf: Naturmaterial
- Landbox Duo: Naturmaterial, Kunststoff, Pappe
- Kühlelemente: Kunststoff
- Dry Ice Booster: Pappe
Ja. Kühlelemente und Dry Ice Booster sind Bestandteil der Versandverpackung und damit systembeteiligungspflichtig.
Mehrwegverpackungen sind nach § 12 Nr. 1 VerpackG von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen. Dennoch besteht nach § 15 Abs. 3 VerpackG eine Nachweispflicht über die Wiederverwendung und Verwertung von Mehrwegverpackungen. Seit dem 01.07.2022 besteht zudem eine Regierungspflicht.
Sie müssen die gesamte Jahresmenge an Verpackungen melden. Die Meldung erfolgt an das Duale System und an die Zentrale Stelle. Je nach Systempartner müssen Sie die Jahresmenge immer schon Mitte des Jahres melden. Die restliche Menge muss möglichst genau angegeben werden. (Planmengen)
Sie erhalten von uns auf Nachfrage einen Bericht über die in einem bestimmten Zeitraum bezogenen Materialfraktionen. Sie müssen selbst nicht zu rechnen anfangen. Sprechen Sie uns einfach an!
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen fallen „typischerweise beim privaten Endverbraucher an“ (vgl. § 3 Abs. 8 VerpackG).
Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen sind nicht systembeteiligungspflichtig. Seit 01.Juli 2022 sind Sie aber trotzdem zur Registrierung bei der Zentralen Stelle verpflichtet.
Seit dem 01.07.2022 müssen auch Transport- und Versandverpackungen, die an den Handel oder andere Geschäftskunden geliefert werden registriert werden, sind aber nicht systembeteiligungspflichtig.
Sofern Verpackungen aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland exportiert werden, gilt das Verpackungsgesetz nicht. Dennoch sind die verpackungsrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuhalten.
Suchen Sie im Katalog der Zentralen Stelle nach allen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen oder wenden Sie sich direkt an: anfrage@Verpackungsregister.org
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