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VerpackungsG 2019 – Alle wichtigen Infos kurz zusammengefasst

03.09.2018 | by Patricia Eschenlohr
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Was?

Am 01. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Das Gesetz ist nicht neu, jedoch ab Januar 2019 verpflichtend für alle, die mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr bringen. Bei Vernachlässigung drohen Bußgeldstrafen von bis zu 200.000 Euro.

Warum?

Das Gesetz hat zum Ziel, das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen transparenter zu gestalten. Damit sollen den Herstellern Anreize gegeben werden, bereits bei der Gestaltung und Herstellung von Produkten die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg und insbesondere zur späteren Entsorgung zu berücksichtigen.

Wenn Sie bereits Kunde bei uns sind, zahlt es sich nun für Sie aus: Ökologische Kriterien werden bei den Beteiligungsentgelten berücksichtigt und es wird nur ein sehr geringer Entgeltbeitrag für Sie fällig.

Wie?

Die folgenden Schritte zeigen, was Sie wann tun müssen und welche Änderungen auf Sie zukommen:

Schritt 1: Registrierung

Wer sich noch nicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gemeldet hat, muss das unter www.verpackungsregister.org bis zum Ende des Jahres tun. Die registrierten Händler werden online veröffentlicht.

Schritt 2: Systembeteiligung

Sie sind ab 01.01.2019 verpflichtet, sich am Dualen  System zu beteiligen. Dafür müssen Sie sich für ein Entsorgungsunternehmen entscheiden, mit dem Sie zusammenarbeiten wollen. Da die Preise variieren, empfehlen wir, sich Angebote bei verschiedenen Entsorgern einzuholen, beispielsweise der Grüne Punkt, Veolia, BellandVision, Interseroh, Eko-Punkt, Reclay VFW, Zentek und RKD.  

Schritt 3: Datenmeldung

Alle Angaben, die bei der Systembeteiligung gemacht werden, müssen auch der Zentralen Stelle gemeldet werden. Dies beinhaltet die folgenden Daten:

  • Registrierungsnummer
  • Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen
  • Name des Entsorgungsunternehmens, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
  • Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde (z.B. monatlich oder quartalsweise)

Auch die Entsorgungsunternehmen übermitteln Ihre entsprechenden Daten an die Zentrale Stelle. Dadurch ist ein einfacher Datenabgleich möglich und es wird ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet.

Schritt 4: Vollständigkeitserklärung

Bis 15.05.2020 muss eine Vollständigkeitserklärung aller gemeldeten Daten für das Jahr 2019 bei der Zentralen Stelle eingereicht werden. Dies betrifft allerdings nur Händler, die im Jahr 2019

  • über 80.000 Kilogramm Glas
  • über 50.000 Kilogramm Papier, Pappe und Karton
  • über 30.000 Kilogramm Verpackungen aus Aluminium, Eisenmetallen, Getränkekartonverpackungen oder anderen Verbundverpackungen

erstmals in Verkehr gebracht haben. Alle anderen sind davon befreit!

Wie geht es weiter?

Um Sie über das VerpackungsGesetz detaillierter aufklären und offene Fragen im direkten Gespräch klären zu können, werden wir im Herbst Webinare für unsere Kunden anbieten. Schreiben Sie uns gerne schon vorab eine Mail an info@landpack.de, wenn Sie daran teilnehmen möchten. In den kommenden Wochen werden wir Ihnen mehr Infos hierzu auf der Website bereitstellen.

Das Verpackungs Gesetz „Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen“  finden Sie hier.

 

 

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Author Patricia Eschenlohr

Patricia Eschenlohr

Co-Founder, CMO

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